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Jagd Fällanden
Jagen in der Schweiz
Jagdgesetzgebung
Das Jagdgesetz sorgt für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für die wildlebenden Säugetiere und Vögel. Die Jagdausübung wird den heutigen Verhältnissen angepasst. Einige Neuerungen zum Schutz der Wildtiere betreffen auch die Bevölkerung. So dürfen Wildtiere nicht mehr gefüttert werden. Und im Frühling gilt neu eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Zudem sind Stacheldrähte nicht mehr erlaubt. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen.
Kantonales Jagdgesetzgebung
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