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Immobilien und Wildschaden

Bei Immobilien kann Wildschaden auftreten, wenn Tiere Zäune, Gärten oder Rasenflächen beschädigen, was besonders in stadtnahen Gebieten mit Wildtierpopulationen ein Problem sein kann. Bei Neubauten in ländlichen Gebieten sind Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Pflanzen mit geringem Wildverbissrisiko oft notwendig. Zudem kann ein hoher Wildbestand in der Umgebung die Nutzung von Grundstücken beeinflussen und in manchen Fällen den Immobilienwert mindern.

Schäden durch Tauben

Wildschaden durch Tauben ist ein spezielles Thema, da Tauben nicht als "Wild" im klassischen Sinn gelten, sondern oft als städtische oder landwirtschaftliche Schadvögel betrachtet werden. Sie können sowohl in urbanen als auch in ländlichen Gebieten Schäden verursachen:

  • Gebäude und Immobilien:

    • Taubenkot greift Fassaden, Dächer und Denkmäler an, da er stark ätzend ist.

    • Verstopfen von Regenrinnen und Abflüssen durch Nester oder Kot kann zu Wasserschäden führen.

    • Gesundheitsrisiken durch Parasiten und Krankheitserreger, die durch Tauben verbreitet werden.
       

  • Landwirtschaft:

    • In landwirtschaftlichen Betrieben können Tauben Schäden an Getreidefeldern, Obstplantagen und Silos verursachen, indem sie Saatgut oder Ernteprodukte fressen.

    • Ihre Exkremente verunreinigen Futtermittel und verursachen hygienische Probleme.
       

Prävention und Massnahmen

  • Gebäudeschutz:
    Taubennetze, Spikes, elektrische Abwehrsysteme oder Ultraschallgeräte.
     

  • Landwirtschaft:
    Abdeckungen, Vogelscheuchen oder Vergrämungsmittel.
     

  • Populationskontrolle:
    Begrenzung der Fortpflanzung durch Fütterungsverbote und den Einsatz von künstlichen Nistplätzen mit Eikontrolle.

In der Schweiz sind Tauben als "verwilderte Haustiere" oft nicht jagdbar, weshalb der Fokus auf präventiven Massnahmen liegt. Schäden durch Tauben werden in der Regel nicht von Jagdgesellschaften reguliert, sondern durch den Eigentümer selbst getragen, wobei teilweise Versicherungen greifen können.

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